أيلول/سبتمبر 07, 2026

Rechtliche Erklärung: Folter, Ungewissheit und ungerechtes Verfahren gegen den ahwazisch-sunnitischen Aktivisten Seyyed Soheil Mousavi

Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt aufs Schärfste die fortgesetzten Verfolgungen und Menschenrechtsverletzungen gegen ahwazisch-arabische Religionsaktivisten. Der Verein dokumentiert den Fall von Seyyed Soheil Mousavi (32 Jahre alt, Sohn von Ahmad, verheiratet, Vater von zwei Kindern und wohnhaft im Stadtteil Golestan in der Stadt Ahwaz).
Mousavi wurde im Juli im Haus eines Verwandten im Bezirk Mandali (Ahwaz) von Agenten des Geheimdienstes festgenommen. Bei der Festnahme wurde er von den Sicherheitskräften physisch angegriffen und geschlagen. Während seiner anschließenden Haft im Haftzentrum des Geheimdienstes wurde er schwerer physischer und psychischer Folter ausgesetzt, um erzwungene Geständnisse zu erpressen, bevor er in das Sheiban-Gefängnis überstellt wurde. Sein Verfahren wurde vor der 12. Kammer des Revolutionsgerichts in Ahwaz ausschließlich aufgrund seines sunnitischen Glaubens und seiner religiösen Aktivitäten verhandelt; das Urteil steht bislang aus.
Anwendbare völkerrechtliche Normen:
* Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
* Artikel 7: Absolutes Verbot von Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
* Artikel 9 (Abs. 1 & 2): Verbot willkürlicher Verhaftung und Schutz der persönlichen Sicherheit.
* Artikel 18 (Abs. 1): Schutz der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie Verbot der Verfolgung aufgrund des Glaubens.
* Artikel 14: Recht auf ein faires Verfahren, Unbefangenheit des Gerichts und Zugang zu Rechtsbeistand.
* UN-Anti-Folter-Konvention (CAT):
* Artikel 2 & 4: Absolutes Folterverbot und Nichtverwertbarkeit von unter Zwang erpressten Aussagen.
Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von Seyyed Soheil Mousavi, die Einstellung des Scheinverfahrens sowie eine Untersuchung der Foltervorwürfe.

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