Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt die jüngste Eskalation von nächtlichen Razzien, Folterungen und willkürlichen Verhaftungen durch den Geheimdienst der Revolutionsgarden und Sicherheitskräfte gegen ahwazisch-arabische Bürger aufs Schärfste. Der Verein dokumentiert drei schwerwiegende Fälle:
* Festnahme von drei Brüdern der Familie Shawardi in Fallahiyeh:
Am frühen Morgen des 10. August stürmte der Geheimdienst der Revolutionsgarden ein Haus im Zentrum von Fallahiyeh und nahm drei sunnitische Brüder fest: Jihad Shawardi (40 Jahre), Baqir Shawardi (28 Jahre) und Fouad Shawardi (26 Jahre). Ihr Aufenthaltsort bleibt unbekannt.
* Festnahme von Milad Heidari im Bezirk Al-Mash'ali in Ahwaz:
Am 14. August wurde Milad Heidari (27 Jahre, verheiratet) in seinem Haus im Bezirk Al-Mash'ali in Ahwaz aufgrund seines religiösen Bekenntnisses vom Geheimdienst festgenommen.
* Folter und Gerichtsverfahren gegen Jassim Khasraji in Ahwaz:
Jassim Khasraji (Chenani) (38 Jahre, Vater von drei Kindern, aus dem Bezirk Seyyed Karim / Ain 2 in Ahwaz), der im März von der Cyber-Polizei (FATA) festgenommen wurde, wurde in Geheimdiensthaft schwerer physischer und psychischer Folter unterzogen. Er wurde in den Trakt 5 des Sheiban-Gefängnisses verlegt und vor dem Revolutionsgericht wegen "Gefährdung der nationalen Sicherheit" angeklagt.
Anwendbare völkerrechtliche Normen:
* Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
* Artikel 7: Absolutes Folterverbot und Verbot grausamer Behandlung.
* Artikel 9: Verbot willkürlicher Festnahme und Recht auf Sicherheit der Person.
* Artikel 14: Recht auf ein faires Verfahren und Unverwertbarkeit erpresster Geständnisse.
* Artikel 18: Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
* Internationale Konvention gegen gewaltsames Verschwindenlassen:
* Artikel 1 & 2: Verbot des Verschweigens des Haftorts.
Der Verein fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Inhaftierten.