Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt auf das Schärfste die fortgesetzte Praxis der iranischen Behörden und staatlichen Öl- sowie Zuckerrohrkonzerne, ahwazisch-arabischen Bürgern ihr erbliches Land gewaltsam zu entziehen. Diese Enteignungen unter dem Vorwand "wirtschaftlicher Entwicklungsprojekte" führen zur Vertreibung der einheimischen Bevölkerung, zur Ansiedlung nicht-einheimischer Siedler und zur gezielten Verarmung, wodurch über 90 % der indigenen Bevölkerung unter die Armutsgrenze gedrückt wurden.
Der Bericht dokumentiert die jüngsten Enteignungsversuche im Dorf Oudeh im Bezirk Ghizaniyeh (im Ölfeld Marun). Obwohl Ghizaniyeh mit 600 bis 900 Ölquellen täglich 1,5 bis 2 Millionen Barrel Öl fördert, leidet die einheimische Bevölkerung unter extremer Wasserknappheit, Arbeitslosigkeit und Umweltzerstörung, während ihr verbleibendes Land beschlagnahmt wird.
Anwendbare völkerrechtliche Normen:
* Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR):
* Artikel 17: Recht auf Eigentum und Schutz vor willkürlicher Entziehung des Eigentums.
* Artikel 25: Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.
* Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR):
* Artikel 1 (Abs. 2): Recht aller Völker, frei über ihre natürlichen Hilfsquellen zu verfügen; keinem Volk dürfen seine Existenzmittel entzogen werden.
* Artikel 11: Recht auf angemessene Ernährung, Kleidung und Wohnung.
* Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP):
* Artikel 10 & 26: Verbot der gewaltsamen Umsiedlung und Schutz des traditionellen Landeigentums.
Der Verein fordert die UN-Gremien auf, die sofortige Einstellung aller Landraub-Aktivitäten in Ahwaz zu erzwingen.