أيلول/سبتمبر 05, 2026

Die Mitglieder der Nasr Cultural Foundation wurden festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht

Die Mitglieder der Nasr Cultural Foundation wurden festgenommen und an einen unbekannten Ort gebracht

Die iranischen Sicherheitskräfte verhafteten am Mittwoch (20. März 2019) den Direktor und Regisseur der Nasr Cultural Foundation, Hassan Sobhi Pour (Suari), nachdem sie sein Haus im Stadtteil Al-Thawra in der Stadt Al-Ahwaz überfallen hatten und brachten ihn an einen unbekannten Ort.

Stunden nach der Festnahme von Hassan Sobhi Pour verhafteten die Sicherheits- und Geheimdienste Hussein Ashqian (Saki), während er am Arbeitsplatz in der Karoun-Straße im Stadtteil Al-Zuhour in der Hauptstadt Al-Ahwaz ohne rechtliche Genehmigung der betroffenen Behörden.

Diese Verhaftung fand vor dem Hintergrund der Veröffentlichung eines Videoclips vor wenigen Tagen in dieser Institution statt, in der die Einheit und Zusammenhang von Al-Ahwaz Bürger gelobt wurde.

Während internationale Gesetze, einschließlich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR), den Mitgliedern der Gemeinschaft die Freiheit garantieren, am kulturellen Leben teilzunehmen und von den Vorteilen des wissenschaftlichen Fortschritts und ihrer Anwendungen zu profitieren, haben die iranischen Behörden diese Gesetze nicht respektiert und sich mit solchen Handlungen nicht befasst.

Artikel 15 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte lautet:

  1. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jeder das Recht hat:

(A) am kulturellen Leben teilnehmen,

(B) Um die Vorteile des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendungen zu nutzen,

(C) Profitieren Sie vom Schutz moralischer und materieller Interessen, die sich aus jeglichen wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Wirkungen seiner Herstellung ergeben.

  1. Die Vertragsstaaten des gegenwärtigen Paktes berücksichtigen die Maßnahmen, die sie ergreifen, um die uneingeschränkte Ausübung dieses Rechts sicherzustellen, einschließlich derer, die für die Aufrechterhaltung, Anreicherung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlich sind.
  2. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit zu respektieren, die für wissenschaftliche Forschung und kreative Tätigkeit unerlässlich ist.
  3. Die Vertragsstaaten erkennen den Nutzen an, der sich aus der Förderung und Entwicklung der internationalen Kommunikation und Zusammenarbeit in Wissenschaft und Kultur ergibt.

 Ahwazischer Verein für Menschenrechte e.V.

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آخر تعديل في الخميس, 21 آذار/مارس 2019 16:16