أيلول/سبتمبر 07, 2026

Verlegung von 14 ahwazischen Häftlingen aus Qalat Kanan ins Sheiban-Gefängnis nach 135 Tagen Einzelhaft und Folter

Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt die schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen durch iranische Sicherheitskräfte im Bezirk Qalat Kanan (Stadt Ahwaz). Der Verein bestätigt, dass 14 ahwazisch-arabische Bürger am 22. Juli nach 4,5 Monaten (135 Tagen) Isolationshaft und schwerster physischer und psychischer Folter im Haftzentrum des Geheimdienstes in die Quarantänestation des Sheiban-Gefängnisses verlegt wurden.
Die Inhaftierungen erfolgten während einer bewaffneten Razzia am 8. März unter Ausnutzung einer Nachrichtensperre. Dabei wurden mindestens zwei Bürger durch gezielte Schüsse getötet; ihre Leichname werden den Familien bis heute vorenthalten:
* Mahmoud Hasnian (Al-Naseri) (Sohn von Mohammad).
* Haidar Khayatipour.
Dokumentierte Namen der Festgenommenen:
* Tawfiq Silawi (30 Jahre, verheiratet)
* Mohammad Neisi (40 Jahre, verheiratet)
* Hussein Silawi (20 Jahre, ledig)
* Hamed Zoheiri (ledig)
* Tariq Hasnian (Sohn von Rahi – verheiratet, Vater von 2 Töchtern)
* Bahador Zorgani (39 Jahre, Sohn von Khodair – verheiratet, Vater von 3 Kindern)
* Mansour Naseri (40 Jahre, Sohn von Hadi – verheiratet, Vater von 4 Kindern)
* Ahmad Bawi-Fard (Sohn von Shahab)
* Youssef Hasnian (Sohn von Khalil)
* Amin Naseri (27 Jahre, Sohn von Adel – verheiratet)
* Jassim Bawi (Milad) (Sohn von Mohammad)
* Mohammad-Ali Bawi (Sohn von Jaber)
* Hamid Hasnian (Sohn von Mohammad)
Konstruierte Anklagen und Rechtsverletzungen:
Den Betroffenen werden vor der 2. Kammer des Revolutionsgerichts in Karoun schwere Straftaten zur Last gelegt, darunter „Schusswaffengebrauch gegen Sicherheitskräfte, Sprengung von Ölpipelines, Kooperation mit den USA und Israel“. Das Geheimdienstministerium hatte zuvor behauptet, eine bewaffnete Zelle zerschlagen zu haben. Sämtliche Vorwürfe basieren auf durch Folter erpressten Geständnissen.
Anwendbare völkerrechtliche Normen:
* Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
* Artikel 6 & 7: Absolutes Verbot außergerichtlicher Tötungen sowie das strikte Folterverbot.
* Artikel 9 & 14: Recht auf ein faires Verfahren, Anwaltskonsultation und Unwirksamkeit erpresster Aussagen.
* UN-Konvention gegen gewaltsames Verschwindenlassen:
* Artikel 2 & 10: Verbot des Vorenthaltens von Leichnamen und der Kontaktsperre zu Angehörigen.
Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. fordert die sofortige Herausgabe der Leichname, die Einstellung der Scheinverfahren und die bedingungslose Freilassung der Inhaftierten.

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