Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt auf das Schärfste die Abreißung des Hauses eines ahwazisch-arabischen Bürgers (eines ehemaligen Kriegsflüchtlings aus Abadan) durch die Kommunalbehörden in Amidiyeh während der militärischen Auseinandersetzungen.
Diese völkerrechtswidrige Maßnahme wurde von explizit rassistischen Äußerungen des Abteilungsleiters der Vollzugsbehörde (Abu Dhar Chaman) begleitet, der dem Bürger zurief: "Geh nach Irak oder Saudi-Arabien zum Leben!". Dies offenbart die tief sitzende strukturelle Diskriminierung und den Rassismus der Regierungsbehörden gegenüber der ahwazischen Bevölkerung.
Bekräftigung der indigenen Rechte:
Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. stellt klar: Die arabische Bevölkerung von Ahwaz bildet die indigene und historische Bevölkerung dieses Landes. Demgegenüber sind die von den zentralen Sicherheits- und Verwaltungsorganen im Rahmen von Demografie-Veränderungen angesiedelten Funktionäre Vertreter einer Kolonial- und Siedlungspolitik. Der Versuch, die indigene Bevölkerung von ihrem Land zu verdrängen, stellt eine Form der ethnischen Diskriminierung dar.
Rechtsverletzungen nach völkerrechtlichen Standards:
* Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker (UNDRIP):
* Artikel 10 & 26: Verbot der gewaltsamen Vertreibung indigener Völker und Schutz ihres Rechts auf ihr angestammtes Land.
* Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD):
* Artikel 2 & 5: Verpflichtung zur Unterbindung rassistischer Diskriminierung und Schutz des Rechts auf Wohnraum.
* Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPWSKR):
* Artikel 11: Garantie des Rechts auf angemessenen Wohnraum und Verbot willkürlicher Räumungen.
Der Verein fordert das sofortige Ende der Zerstörung indigenen Eigentums und die rechtliche Ahndung rassistischer Übergriffe.