Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. drückt seine tiefe Besorgnis über die am Morgen des 23. Juli von Einheiten des Geheimdienstministeriums durchgeführte Welle willkürlicher Festnahmen aus. In den Städten Abadan und Mashoor wurden mehrere sunnitische ahwazisch-arabische Bürger festgenommen und an unbekannte Orte verschleppt.
Die Identität von zwei der Festgenommenen (ursprünglich aus Mashoor, festgenommen in Abadan) wurde wie folgt dokumentiert:
* Abdulhamid Simari (Abu Abdussalam)
* Hatam Mansouri
Diese Festnahmen reihen sich ein in eine Eskalation von Repressalien, Vorladungen und Einschränkungen gegen die sunnitische arabische Minderheit in verschiedenen Städten von Ahwaz.
Anwendbare völkerrechtliche Normen:
* Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
* Artikel 18 (Abs. 1): Schutz der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie der Ausübung von Glaubensbekenntnissen.
* Artikel 9 (Abs. 1 & 2): Verbot willkürlicher Verhaftung und Recht auf unverzügliche Unterrichtung über die Gründe der Festnahme.
* Artikel 14: Recht auf ein faires Verfahren und Zugang zu einem Rechtsbeistand.
* Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen:
* Artikel 1 & 2: Verbot des Verschweigens des Haftorts und des Entzugs des rechtlichen Schutzes.
Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. fordert die sofortige Offenlegung des Aufenthaltsorts der Festgenommenen und ihre bedingungslose Freilassung.