أيلول/سبتمبر 07, 2026

Dringende rechtliche Erklärung: Scharfe Verurteilung der außergerichtlichen Tötung des ahwazischen Bürgers Abbas Khasraji durch die Revolutionsgarden (IRGC)

Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. verurteilt auf das Schärfste die außergerichtliche Tötung des ahwazisch-arabischen Bürgers Abbas Khasraji (35 Jahre alt, Sohn von Hassoun, verheiratet und Vater von zwei Töchtern) durch Einheiten der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC).
Der Vorfall ereignete sich am Montagmorgen, dem 27. Juli, als das Opfer nahe dem Wohnbezirk Ain Dou (Seyed Karim) auf der Straße zwischen Ahwaz und Hamidieh Altmetall und Plastikmüll sammelte. Die im nahegelegenen IRGC-Stützpunkt stationierten Kräfte eröffneten ohne Vorwarnung und ohne jegliche rechtliche Grundlage das Feuer mit scharfer Munition direkt auf ihn. Abbas Khasraji erlag noch am Ort seinen Verletzungen; ein ihn begleitender Bürger wurde ebenfalls verwundet.
Völkerrechtliche Einordnung und Verstöße:
* Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR):
* Artikel 6 (Abs. 1): Schutz des Rechts auf Leben und Verbot der willkürlichen Lebensberechtigung. Das gezielte Erschießen eines unbewaffneten Zivilisten stellt eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar.
* UN-Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schusswaffen durch Beamte mit Strafverfolgungsaufgaben (1990):
* Grundsatz 9: Verbot des tödlichen Schusswaffengebrauchs, außer bei unmittelbarer Lebensgefahr. Die Anwendung tödlicher Gewalt gegen Zivilisten beim Sammeln von Wertstoffen verletzt die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit.
* Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR):
* Artikel 3 & 5: Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person sowie Schutz vor grausamen Handlungen.
Der Ahwazische Verein für Menschenrechte e.V. fordert eine unabhängige internationale Untersuchung durch den UN-Sonderberichterstatter für außergerichtliche Hinrichtungen sowie die rechtliche Belangung der IRGC-Verantwortlichen.

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